Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Irreführende Preisangaben für ausgestellte Möbelstückeveröffentlicht am 22. Mai 2017
OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2017, Az. 4 U 166/16
§ 2 Abs. 1 Nr. 9 UWG, § 3a UWG, § 5a UWG; § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV; Richtlinie 98/6/EG; Art. 3 Abs. 4 Richtlinie 2005/29/EG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamm – Falsche Preisangaben für Möbel), den Volltext der Entscheidung unten:Verstoßen Ihre Preisangaben gegen geltendes Recht?
Haben Sie wegen irreführender, fehlender oder unvollständiger Preisangaben eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG Celle: Grundpreisangaben bei kosmetischen Mittelnveröffentlicht am 26. April 2017
OLG Celle, Urteil vom 23.03.2017, Az. 13 U 158/16
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 Nr. 1 UWG; § 2 Abs. 1 PAngV, § 9 Abs. 5 Nr. 2 PAngVDen Beschluss des OLG Celle haben wir hier zusammengefasst (OLG Celle – Grundpreise bei Kosmetika), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend:
Haben Sie Preisangaben nicht oder falsch getätigt?
Wurden Sie wegen falscher, unvollständiger oder missverständlicher Angaben bezüglich der geltenden Preise und/oder Grundpreise in Ihrer Werbung abgemahnt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- LG Paderborn: Irreführende Preiswerbung eines Möbelhauses, wenn der angegebene Gesamtpreis nicht der ausgestellten Ausstattung entsprichtveröffentlicht am 3. Februar 2017
LG Paderborn, Urteil vom 20.09.2016, Az. 6 O 9/16
§ 1 Abs. 1 S. 1 PAngV
Die Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG Paderborn – Wettbewerbswidrige Preiswerbung); den Volltext der Entscheidung unten:Sollen Sie irreführende Preisangaben getätigt haben?
Haben Sie wegen falscher, fehlender oder unvollständiger Preisangaben eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Zur Notwendigkeit einer Preisangabe im Schaufenster eines Hörgeräteakustikersveröffentlicht am 25. Januar 2017
BGH, Urteil vom 10.11.2016, Az. I ZR 29/15
§ 1 Abs. 1 S. 1 Fall 1 PAngV, § 4 Abs. 1 PAngV; § 5a Abs. 2 UWG
Die Zusammenfassung des BGH-Urteils finden Sie hier (BGH – Preisangabe im Schaufenster); den Volltext der Entscheidung unten:Sollen Ihre Preisangaben gegen geltendes Recht verstoßen?
Haben Sie wegen falscher oder fehlender Preisangaben eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- LG Heidelberg: An Verbraucher gerichtete Werbung darf keine Netto-Preise enthaltenveröffentlicht am 14. Oktober 2016
LG Heidelberg, Urteil vom 12.08.2016, Az. 3 O 149/16
§ 1 UKlaG; § 307 Abs. 1 S. 1 BGB; § 1 Abs. 3 PAngV
Das Urteil des LG Heidelberg finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (LG Heidelberg – Keine Netto-Preise für Verbraucher).Entsprechen Ihre Preisangaben und AGB der aktuellen Rechtslage?
Wollen Sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vermeiden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und helfen Ihnen gern.
- AG Köln: Klebebänder sind mit Angabe des Grundpreises anzubietenveröffentlicht am 17. August 2016
AG Köln, Urteil vom 23.05.2016, Az. 142 C 566/15
§ 2 Abs. 1 PAngV
Eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung des AG Köln finden Sie hier (AG Köln – Grundpreisangabe), im Folgenden haben wir den Volltext wiedergegeben:Wird Ihnen ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorgeworfen?
Sollen Sie Grundpreise nicht oder nicht korrekt angegeben haben und haben deswegen eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut und helfen Ihnen umgehend eine Lösung zu finden.
- OLG Hamburg: Service-Entgelt einer Kreuzfahrt muss als Preisbestandteil deutlich angegeben werdenveröffentlicht am 28. Juli 2016
OLG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2016, Az. 5 U 96/14
§ 1 Abs. 1 S. 1 PAngV; § 3 UWG, § 3a UWGEine kurze Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamburg – Service-Entgelt), den Volltext haben wir nachfolgend wiedergegeben:
Haben Sie eine Abmahnung wegen mangelnder oder irreführender Preisangabe erhalten?
Wird Ihnen vorgeworfen, Preisbestandteile nicht als Teil des Gesamtpreises angegeben zu haben und Sie haben deswegen eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- EuGH: Zwingend anfallende Überführungskosten für einen Pkw müssen im Kaufpreis angegeben werdenveröffentlicht am 14. Juli 2016
EuGH, Urteil vom 07.07.2016, Az. C-476/14
Art. 1 EU-RL 98/6, Art. 2 EU-RL 98/6, Art. 3 Abs.1 EU-RL 98/6, Art. 4 Abs.1 EU-RL 98/6, Art. 5 Abs. 1 EU-RL 98/6, Art. 10 EU-RL 98/6Die Entscheidung des EuGH haben wir hier besprochen (EuGH – Zur Angabe des Pkw-Verkaufspreises mit Überführungskosten). Den Volltext zum Urteil finden Sie hier:
Haben Sie eine Abmahnung wegen unzureichender Preisangabe erhalten?
Wird Ihnen vorgeworfen, die Überführungskosten oder andere Preisbestandteile für einen Pkw nicht als Teil des Gesamtpreises angegeben zu haben? Oder haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte verfügen durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) über umfassende Erfahrung mit dem Preisangabenrecht und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.
- OLG München: Möbelkonfigurator im Internet ist noch kein „Angebot“, welches eine Preisangabe erfordertveröffentlicht am 11. Juli 2016
OLG München, Urteil vom 17.12.2015, Az. 6 U 1711/15
§ 3a UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG; § 1 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 PAngV, § 4 Abs. 4 PAngV
Das Urteil des OLG München finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (OLG München – Preisangabe Möbelkonfigurator).Haben Sie gegen die Preisangabenverordnung verstoßen?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage erhalten, weil in Ihrem Internetangebot Wettbewerbsverstöße, z.B. gegen die PAngV, enthalten sein sollen? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Geben Sie noch keine Erklärungen an den Gegner ab! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend eine individuelle Lösung zu finden.
- BGH: Bei aufwandsbezogenen Dienstleistungskosten sind die Berechnungsparameter und deren Höhe anzugebenveröffentlicht am 14. März 2016
BGH, Urteil vom 14.01.2016, Az. I ZR 61/14
§ 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV, § 1 Abs. 6 S. 1 PAngV, Art. 7 Abs. 4 lit. c EU-RL 2005/29/EGDie Besprechung des Urteils finden Sie hier (BGH – Preisangabe bei aufwandsabhängigen Kosten). Zum Volltext der Entscheidung:
Sie haben eine Abmahnung wegen fehlerhafter Preisangabe erhalten?
Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie die Preisangabenverordnung nicht einhalten? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.