Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: Händlerbund e.V. wird Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen untersagtveröffentlicht am 3. Mai 2019
LG Berlin, Beschluss vom 02.02.2015, Az. 52 O 33/15
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG
Meine Besprechung finden Sie hier (LG Berlin: Händlerbund e.V. wird Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen untersagt). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:Wird Ihnen unerlaubte Telefonwerbung vorgeworfen?
Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Ein Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz stellt einen Wettbewerbsverstoß gemäß § 3a UWG darveröffentlicht am 9. April 2019
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.11.2018, Az. 6 U 111/17
§ 2 I Nr. 2 UWG, § 3a UWG, § 6 ProdSG
Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten; die Besprechung auf der Kanzlei-Hauptseite (OLG Frankfurt a.M.: Ein Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz stellt Wettbewerbsverstoß gemäß § 3a UWG dar).Welcher Rechtsanwalt hilft bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung?
Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Köln: Hausverbot kann wettbewerbswidrig sein, wenn Konkurrent unlauteres Geschäftsverhalten nicht prüfen kannveröffentlicht am 25. März 2019
OLG Köln, Urteil vom 15.02.2019, Az. 6 U 214/18
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 4 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 823 BGB, § 858 BGB, § 1004 BGBDie Entscheidung wird hier besprochen (OLG Köln: Hausverbot kann wettbewerbswidrig sein, wenn Konkurrent unlauteres Geschäftsverhalten nicht prüfen kann). Zum Volltext der Entscheidung s. unten.
Wurde gegen Sie ein Hausverbot ausgesprochen? Möchten Sie ein Hausverbot aussprechen?
Wenn Sie einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Urheberrechtsschutz und zum ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz von Schmuckstückenveröffentlicht am 21. März 2019
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.12.2018, Az. 11 U 12/18
§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, § 97 UrhG, § 4 Nr. 3a UWGMeine Besprechung des Urteils finden Sie hier (OLG Frankfurt a.M.: Zum Urheberrechtsschutz und zum ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz von Schmuckstücken). Unten finden Sie den Volltext der Entscheidung!
Haben Sie eine Abmahnung wegen des Verkaufs von Schmuckplagiaten erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage erhalten? Rufen Sie mich gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und meine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut.
- BGH: Zur Verjährung von Wertguthaben für Reiseleistungenveröffentlicht am 20. März 2019
BGH, Urteil vom 04.05.2017, Az. I ZR 113/16
§ 158 Abs. 1 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.1 und 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S.1 UWGMeine Besprechung finden Sie hier (BGH: Zur Verjährung von Wertguthaben für Reiseleistungen). Zum Volltext der Entscheidung:
Benötigen Sie rechtsanwaltliche Beratung zu Reisewertguthaben oder Ihren AGB?
Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen ein Ordnungsmittel oder im Vorfeld gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Vertragsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Schleswig: Gestaltungshinweis 2 zur Muster-Widerrufsbelehrung („soweit verfügbar … Telefonnummer“) stellt Angabe der Telefonnummer nicht freiveröffentlicht am 15. März 2019
OLG Schleswig, Urteil vom 10.01.2019, Az. 6 U 37/17
§ 312d Abs. 1 BGB, § 312g Abs. 1 BGB, § 355 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr 1 EGBGB, Art 246a § 1 Abs. 2 S. 2 Anl 1 Nr. 1 EGBGBDiese Entscheidung des OLG Schleswig habe ich hier für Sie zusammengefasst (OLG Schleswig: Gestaltungshinweis 2 zur Muster-Widerrufsbelehrung („soweit verfügbar … Telefonnummer“) stellt Angabe der Telefonnummer nicht frei) und unten im Volltext wiedergegeben:
Haben Sie eine Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung erhalten?
Wollen Sie dagegen vorgehen? Oder geht es Ihnen um eine andere Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage? Rufen Sie mich gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und meine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut.
- BGH: Zur Bemessung des Streitwerts in Verfahren nach dem Unterlassungsklagegesetz (UKlaG)veröffentlicht am 14. März 2019
BGH, Beschluss vom 05.02.2019, Az. VIII ZR 277/17
§ 26 Nr. 8 S.1 EGZPO, §§ 3 ff. ZPO, § 2 UKlaGDie Entscheidung des BGH habe ich auf der Kanzlei-Hauptseite www.damm-legal.de besprochen (BGH: Zur Bemessung des Streitwerts in Verfahren nach dem Unterlassungsklagegesetz / UKlaG). Zum Volltext der Entscheidung scrollen Sie bitte nach unten!
Ist Ihr Streitwert zu hoch?
Wollen Sie dagegen vorgehen? Oder geht es Ihnen um eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage? Rufen Sie mich gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und meine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit der Streitwertbemessung eingehend vertraut.
- OLG Schleswig: „Serviceentgelt“ einer Kreuzfahrt muss im Gesamtpreis angegeben werdenveröffentlicht am 11. März 2019
OLG Schleswig, Urteil vom 13.12.2018, Az. 6 U 24/17
§ 1 Abs. 1 S. 1 PAngVO , § 2 Abs. 2 Nr. 8 UWG, § 3 Abs. 2 UWG, § 3a UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDie Zusammenfassung der Schleswiger Senatsentscheidung finden Sie hier (OLG Schleswig: „Serviceentgelt“ einer Kreuzfahrt muss im Gesamtpreis angegeben werden). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten!
Haben Sie eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Preisangabvenverordnung (PAngV) erhalten?
Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen ein Ordnungsmittel oder im Vorfeld gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Abmahner muss vor Gericht grundsätzlich Nachweis führen, dass eine gesundheitsbezogene Angabe nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprichtveröffentlicht am 7. März 2019
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.01.2019, Az. 6 W 96/18
§ 3 HWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGDie Besprechung des Frankfurter Urteils finden Sie auf der Hauptseite der Kanzlei DAMM LEGAL (OLG Frankfurt a.M.: Abmahner muss vor Gericht grundsätzlich Nachweis führen, dass eine gesundheitsbezogene Angabe nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:
Haben Sie eine Abmahnung nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) erhalten?
Benötigen Sie die fachanwaltliche Verteidigung gegen ein Ordnungsmittel oder im Vorfeld gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Düsseldorf: Das eigenmächtige Abändern einer fremden Amazon-Artikelbeschreibung ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 13. Februar 2019
LG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.2017, Az. 2a O 45/17
§ 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 4 UWG
Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf haben wir hier besprochen (LG Düsseldorf – Das eigenmächtige Abändern einer fremden Amazon-Artikelbeschreibung ist wettbewerbswidrig); zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:Wurde Ihre Amazon-Artikelbeschreibung gekidnappt?
Möchten Sie, dass für Sie eine Abmahnung ausgesprochen oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wird? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.