Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Braunschweig: Typenbezeichnung von Haushaltsgeräten muss in der Werbung angegeben werdenveröffentlicht am 1. August 2016
LG Braunschweig, Urteil vom 24.03.2016, Az. 21 O 2104/15
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG
Das Urteil des LG Braunschweig finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (LG Braunschweig – Typenbezeichnung).Soll Ihr Werbeprospekt ungenügende Informationen enthalten?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Sie Verbraucher angeblich in die Irre führen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend eine Lösung zu finden.
- OLG Hamburg: Service-Entgelt einer Kreuzfahrt muss als Preisbestandteil deutlich angegeben werdenveröffentlicht am 28. Juli 2016
OLG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2016, Az. 5 U 96/14
§ 1 Abs. 1 S. 1 PAngV; § 3 UWG, § 3a UWGEine kurze Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamburg – Service-Entgelt), den Volltext haben wir nachfolgend wiedergegeben:
Haben Sie eine Abmahnung wegen mangelnder oder irreführender Preisangabe erhalten?
Wird Ihnen vorgeworfen, Preisbestandteile nicht als Teil des Gesamtpreises angegeben zu haben und Sie haben deswegen eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- OLG Hamburg: „Mogelpackung“ bei Pflegecremes führt Verbraucher in die Irreveröffentlicht am 26. Juli 2016
OLG Hamburg, Urteil vom 25.02.2016, Az. 3 U 20/15
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG
Die Entscheidung des OLG Hamburg haben wir hier für Sie zusammengefasst (OLG Hamburg – Mogelpackung Kosmetik) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Soll Ihre Werbung Verbraucher in die Irre führen?
Haben Sie deswegen eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung seitens eines Mitbewerbers oder Verbandes erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut und helfen Ihnen umgehend eine Lösung zu finden.
- BGH: Die Angabe der Energieeffizienzklasse per Link in einem Onlineshop ist ausreichendveröffentlicht am 22. Juli 2016
BGH, Urteil vom 04.02.2016, Az. I ZR 181/14
§ 3a UWG; Art. 4 Buchst. c VO (EU) Nr. 1062/2010
Das Urteil des BGH finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (BGH – Angabe der Energieeffizienzklasse).Vertreiben Sie Geräte, deren Energieeffizienz angegeben werden muss?
In diesem Bereich kommt es häufig zu Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. Sind Sie davon betroffen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Geben Sie noch keine Erklärungen an den Gegner ab! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend eine individuelle Lösung zu finden.
- LG Berlin: Automatische Tarifumstellung bei Schweigen des Kunden unwirksam und wettbewerbswidrigveröffentlicht am 21. Juli 2016
LG Berlin, Urteil vom 06.07.2016, Az. 15 O 314/15 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWG, § 8 Abs.1 S. 1 UWGDie Kurzzusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG Berlin – Automatische Tariferhöhung ohne Einwilligung des Verbrauchers); den Volltext finden Sie unten:
Haben Sie Probleme mit einer automatischen Vertragsumstellung?
Benötigen Sie Beratung zu einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung, die Sie deswegen erhalten haben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden und z.B. eine individuelle Unterlassungserklärung zu erstellen.
- EuG: Untersagung von positiver, gesundheitsbezogener Werbung für Traubenzuckerveröffentlicht am 21. Juli 2016
EuG, Urteil vom 16.03.2016, Az. T-100/15
Art. 18 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1924/2006Eine Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (EuG – Werbung für Dextro Energy), die Pressemitteilung Nr. 30/16 haben wir nachfolgend wiedergegeben:
Probleme bei der Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben?
Benötigen Sie Beratung zu einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung, die Sie deswegen erhalten haben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden und z.B. eine individuelle Unterlassungserklärung zu erstellen.
- OLG Frankfurt a.M.: Unlautere Kundenabwerbung durch Nutzung anvertrauter Adressen?veröffentlicht am 20. Juli 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.01.2016, Az. 6 U 21/15
§ 4 Nr. 4 UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier für Sie zusammengefasst (OLG Frankfurt – Abwerbung von Kunden) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Werden Ihnen unlautere Werbemethoden vorgeworfen?
Haben Sie deswegen eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung seitens eines Mitbewerbers oder Verbandes erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut und helfen Ihnen umgehend eine Lösung zu finden.
- LG München I: Vergleichsportal check24 muss auf eigene Versicherungsvermittler-Rolle hinweisenveröffentlicht am 19. Juli 2016
LG München I, Urteil vom 13.07.2016, Az. 37 O 15268/15
§ 11 VersVermVO, § 61 VVG, § 3a UWGDie Pressemitteilung 03/16 des LG München I finden Sie nachstehend, eine kurze Zusammenfassung hier (LG München I – Vergleichsportal als Versicherungsmakler).
Sind Sie Versicherungsmakler?
Wird Ihnen wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen, weil Sie auf Ihre Rolle als Makler nicht ausreichend hingewiesen haben? Wird Ihnen die Verletzung von gesetzlichen Beratungspflichten vorgeworfen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904 – oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@damm-legal.de) oder ein Fax (Kontakt). Die Übersendung und Prüfung von Unterlagen durch uns ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch eine Vielzahl an wettbewerbsrechtlichen Verfahren (Gegnerliste) mit dem Lauterkeitsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Zum Schadensersatz bei unerlaubter Telefonwerbungveröffentlicht am 18. Juli 2016
BGH, Urteil vom 21.04.2016, Az. I ZR 276/14
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 4a UWG; § 4 Nr. 1 UWG aFDas Urteil des BGH finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (BGH – Unzulässige Telefonwerbung).
Werden Sie der unlauteren Telefonwerbung beschuldigt?
Oder fühlen Sie sich durch telefonische (oder andere) Werbung belästigt? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Geben Sie noch keine Erklärungen an den Gegner ab! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend eine individuelle Lösung zu finden.
- LG Wuppertal: „Heilpraktiker für Psychotherapie“ ist eine zulässige Bezeichnungveröffentlicht am 15. Juli 2016
LG Wuppertal, Urteil vom 31.03.2016, Az. 12 O 126/15
§ 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG
Eine Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (LG Wuppertal – Heilpraktiker für Psychotherapie), den Volltext haben wir nachfolgend wiedergegeben:Wird Ihnen eine irreführende oder unzulässige Berufsbezeichnung vorgeworfen?
Benötigen Sie Beratung zu einer Abmahnung, die Sie deswegen erhalten haben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden und z.B. eine individuelle Unterlassungserklärung zu erstellen.