Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bonn: Ein veralteter Branchenbucheintrag kann wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 23. August 2016
LG Bonn, Urteil vom 01.06.2016, Az. 1 O 354/15
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 5 UWG
Die Entscheidung des LG Bonn haben wir hier für Sie zusammengefasst (LG Bonn – Falscher Brancheneintrag) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Wird Ihnen vorgeworfen, sich im Wettbewerb falsch darzustellen?
Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten, weil Sie im Internet als etwas dargestellt werden, das Sie nicht sind? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Hamburg: Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung mit „Wirtschaftlichkeit“ eines Präparatsveröffentlicht am 23. August 2016
OLG Hamburg, Urteil vom 23.06.2016, Az. 3 U 13/16
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 3 HWG; § 84 SGB V, § 106 SGB V
Das Urteil des OLG Hamburg finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (OLG Hamburg – Wirtschaftliches Arzneimittel).Sollen Sie irreführend geworben haben?
Wurden Sie abgemahnt, weil Sie Verbraucher oder andere Abnehmer über Eigenschaften eines Produkts täuschen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen, eine individuelle Lösung zu finden.
- AG Köln: Klebebänder sind mit Angabe des Grundpreises anzubietenveröffentlicht am 17. August 2016
AG Köln, Urteil vom 23.05.2016, Az. 142 C 566/15
§ 2 Abs. 1 PAngV
Eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung des AG Köln finden Sie hier (AG Köln – Grundpreisangabe), im Folgenden haben wir den Volltext wiedergegeben:Wird Ihnen ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorgeworfen?
Sollen Sie Grundpreise nicht oder nicht korrekt angegeben haben und haben deswegen eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut und helfen Ihnen umgehend eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Werbung bei Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten bei gefährlichen Gemischenveröffentlicht am 15. August 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.07.2016, Az. 6 U 227/15
§ 5 UWG, § 5a UWG; Art. 3 CLP-VO, Art. 4 CLP-VO, Art. 17 CLP-VO, Art. 31 CLP-VO
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier für Sie zusammengefasst (OLG Frankfurt – Kennzeichnung gefährlicher Gemische) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Sollen Sie gegen Kennzeichnungspflichten verstoßen haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten oder befürchten dies? Oder wissen Sie nicht, ob für Ihre Produkte Kennzeichnungspflichten bestehen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten umfassend vertraut und helfen Ihnen eine individuelle Lösung zu finden.
- BGH: Angaben zur Textilkennzeichnung müssen in Werbeprospekten nicht aufgeführt werdenveröffentlicht am 12. August 2016
BGH, Urteil vom 24.03.2016, Az. I ZR 7/15
§ 3a UWG, § 5a Abs. 2 und 3 Nr. 1 UWG; Art. 16 Abs. 1 S. 1 und 2 Verordnung (EU) Nr. 1007/2011Das Urteil des BGH finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (BGH – Angaben zur Textilkennzeichnung).
Werden Ihnen unterlassene Pflichtinformationen vorgeworfen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung durch einen Mitbewerber oder Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Geben Sie noch keine Erklärungen an den Gegner ab! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Der vermeintliche Bedarf an einem Produkt begründet keine mutmaßliche Einwilligung für Werbeanrufeveröffentlicht am 11. August 2016
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.01.2016, Az. 6 U 196/15
§ 7 UWG, § 8 UWG, § 12 UWG
Die Kurzzusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Frankfurt – Werbung per Anruf), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Sollen Sie unlauter geworben haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung, z.B. wegen Cold Callings, erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden und z.B. eine individuelle Unterlassungserklärung zu erstellen.
- BGH: Bei Werbung mit einem Prüfzeichen müssen Informationen über die Kriterien der Prüfung mitgegeben werdenveröffentlicht am 10. August 2016
BGH, Urteil vom 21.07.2016, Az. I ZR 26/15
§ 5a Abs. 2 UWGDie Entscheidung des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Werbung mit Gütesiegeln). Den Volltext finden Sie unten:
Wurden Sie wegen Ihrer Werbung mit einem Gütesiegel abgemahnt?
Weisen Sie auf Testergebnisse oder ein Gütesiegel hin? Haben Sie deshalb eine Abmahnung durch einen Mitbewerber oder Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Geben Sie noch keine Erklärungen an den Gegner ab! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend eine sachgerechte Lösung zu finden.
- BGH: Amazon-Händler haftet für falsche Angaben des Plattformbetreibersveröffentlicht am 10. August 2016
BGH, Urteil vom 03.03.2016, Az. I ZR 110/15
§ 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 4 UWG
Das Urteil des BGH finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (BGH – Herstellerpreisempfehlung bei Amazon).Sollen Sie als Händler für fremde Angaben haften?
Handeln Sie auf einer Online-Plattform wie Amazon und sollen für Angaben haften, die Sie nicht getätigt haben? Haben Sie deshalb eine Abmahnung durch einen Mitbewerber oder Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Geben Sie noch keine Erklärungen an den Gegner ab! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend eine sachgerechte Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Umfang der Verjährungshemmung bei Antrag einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachenveröffentlicht am 8. August 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.05.2016, Az. 6 U 171/14
§ 204 BGB
Eine kurze Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie hier (OLG Frankfurt – Verjährungshemmung bei eV), im Folgenden haben wir den Volltext wiedergegeben:Drohen Ihre Ansprüche gegen einen Mitbewerber zu verjähren?
Oder wird gegen Sie ein möglicherweise verjährter Anspruch geltend gemacht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut und helfen Ihnen umgehend eine Lösung zu finden.
- OLG Köln: Für den Kauf von Medizinprodukten dürfen keine Geschenkkarten an Kunden ausgegeben werdenveröffentlicht am 2. August 2016
OLG Köln, Urteil vom 01.07.2016, Az. 6 U 151/15
§ 3a UWG, § 8 UWG; § 4 Abs. 3 HWG, § 7 HWG
Die Entscheidung des OLG Köln haben wir hier für Sie zusammengefasst (OLG Köln – Geschenkkarte bei Medizinprodukten) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Wird Ihnen ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz vorgeworfen?
Haben Sie deswegen eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung seitens eines Mitbewerbers oder Verbandes erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten umfassend vertraut und helfen Ihnen eine individuelle Lösung zu finden.