Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Fehlender Link auf die OS-Plattform der EU ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 6. Dezember 2016
LG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2016, Az. 315 O 189/16
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 UWG; Art. 14 Abs.1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013Die einstweilige Verfügung des LG Hamburg finden Sie unten im Volltext. Hier haben wir sie zusammengefasst (LG Hamburg – Fehlender Link auf OS-Plattform).
Werden Ihnen auch fehlende Pflichtinformationen vorgeworfen?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage z.B. wegen fehlenden oder unzureichenden Hinweises auf die OS-Plattform erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend bei einer Lösung, zum Beispiel der Erstellung einer individuellen Unterlassungserklärung.
- LG Frankfurt a.M.: Beim Verkauf von Smart-TV muss Verbraucher auf Erhebung personenbezogener Daten hingewiesen werdenveröffentlicht am 1. Dezember 2016
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.06.2016, Az. 2-03 O 364/15
§ 12 Abs. 1 TMG, § 13 Abs. 1 TMG, § 13 Abs. 2 TMG, § 13 Abs. 3 TMG; § 5a Abs. 2 UWG, § 8 UWG; § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGBDie Besprechung dieses Urteils finden Sie hier (LG Frankfurt a.M. – Smart-TV-Geräte ohne Hinweis auf Erhebung von Nutzerdaten). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Irreführung erhalten?
Sind Sie unsicher, ob eine solche Abmahnung überhaupt zulässig ist? Wollen Sie selbst ein wettbewerbswidriges Verhalten eines Konkurrenten beenden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG München I: XING-Profil muss ein Impressum enthaltenveröffentlicht am 30. November 2016
LG München I, Urteil vom 03.06.2014, Az. 33 O 4149/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG; § 5 TMG
Eine Kurzbesprechung dieses Urteils finden Sie hier (LG München – Impressum XING). Den Volltext des Urteils finden Sie im Folgenden:Wird Ihnen ein Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten vorgeworfen?
Genügt Ihr Impressum den gesetzlichen Anforderungen nicht oder sollen Sie andere Pflichtinformationen unterlassen haben und haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder wettbewerbsrechtliche Klage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und helfen Ihnen umgehend.
- OLG Hamburg: Zum Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses bei unterschiedlichen Branchenveröffentlicht am 29. November 2016
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.07.2014, Az. 5 U 99/13
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWGDie Entscheidung des OLG Hamburg haben wir hier besprochen (OLG Hamburg – Wettbewerbsverhältnis), den Volltext des Beschlusses finden Sie nachstehend:
Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von einem Branchenfremden erhalten?
Sind Sie unsicher, ob eine solche Abmahnung überhaupt zulässig ist? Oder fühlen Sie sich durch einen Dritten im Wettbewerb behindert und wissen nicht, ob Sie dagegen vorgehen können? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- EuGH: Keine 0180er-Telefonnummer für Kontaktaufnahme des Verbrauchers mit dem Onlinehändlerveröffentlicht am 28. November 2016
Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH vom 10.11.2016, Az. C-568/15
§ 312a Abs. 5 S. 1 BGB, Art. 21 VRRLDie Anträge des Generalanwalts beim EuGH Szpunar haben wir hier zusammengefasst (EuGH – 0180-Telefonnummer für Kontaktaufnahme des Verbrauchers) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:
Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?
Haben Sie z.B. als Onlinehändler eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten, weil Sie Verbraucher unzureichend oder irreführend über ihre Rechte informiert haben? Oder möchten Sie wissen, wie Sie sich vor solchen Verstößen schützen können? Wir bieten für Ihren Shop einen Webcheck an und informieren Sie gerne. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine individuelle Lösung für Sie zu finden.
- OLG Stuttgart: Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werdenveröffentlicht am 16. November 2016
OLG Stuttgart, Urteil vom 03.11.2016, Az. 2 U 37/16
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; Art. 4 Abs. 3 lit. (a) der Verordnung Nr. 1924/2006 (EG)
Eine Kurzbesprechung dieses Urteils finden Sie hier (OLG Stuttgart – Bekömmliches Bier). Den Wortlaut der Pressemitteilung OLG Stuttgart finden Sie unten:Haben Sie Probleme mit gesundheitsbezogenen Angaben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder wettbewerbsrechtliche Klage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahllose wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend.
- OLG Frankfurt a.M.: Kfz-Werkstatt darf mit Abnahme der Hauptuntersuchung werbenveröffentlicht am 15. November 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.09.2016, Az. 6 U 166/15
§ 5 UWG, § 5a UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Werbung mit Hauptuntersuchung), den Volltext des Urteils finden Sie nachstehend:Wird Ihnen die Täuschung Ihrer Kunden durch irreführende Angaben vorgeworfen?
Haben Sie wegen Ihrer Werbung eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- LG Arnsberg: Irreführende Angaben in einer Preissuchmaschine werden dem Händler zugerechnetveröffentlicht am 14. November 2016
LG Arnsberg, Urteil vom 08.09.2016, Az. 8 O 83/16
§ 8 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG
Die Entscheidung des LG Arnsberg haben wir hier zusammengefasst (LG Arnsberg – Angaben in Preissuchmaschine) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Sollen Sie irreführende Angaben in einer Suchmaschine verbreitet haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder möchten Sie wissen, wie Sie sich vor solchen Verstößen schützen können? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG Potsdam: Beifügung einer Bedienungsanleitung ausschließlich auf CD-ROM ist wettbewerbsrechtlich zulässigveröffentlicht am 11. November 2016
LG Potsdam, Urteil vom 26.06.2014, Az. 2 O 188/13
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG, § 8 UWG; § 3 ProdSG, § 6 ProdSG; EGRL 95/2001
Den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend; eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (LG Potsdam – Anleitung auf CD-ROM).Wird Ihnen ein rechtswidriger Vertrieb Ihrer Ware vorgeworfen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung eines Wettbewerbers oder Verbandes erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut. Wir helfen Ihnen gern bei einer Lösung.
- OLG Frankfurt a.M.: Zulässige vergleichende Werbung muss nachprüfbar seinveröffentlicht am 10. November 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.09.2016, Az. 6 U 103/15
§ 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie hier (OLG Frankfurt – Vergleichende Werbung), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Entspricht Ihre Werbung den gesetzlichen Vorgaben?
Wir prüfen dies gern. Oder haben Sie bereits wegen eines angeblichen Verstoßes eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.