Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Karlsruhe: Werbeeinwilligung eines Verbrauchers gilt nicht für weitere Nutzer seines Telefonanschlussesveröffentlicht am 6. Januar 2017
LG Karlsruhe, Urteil vom 17.11.2016, Az. 15 O 75/16 KfH
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 2 UWG
Die Entscheidung des LG Karlsruhe haben wir hier kurz zusammengefasst (LG Karlsruhe – Telefonwerbung an Mitbewohner), den Volltext des Urteils finden Sie nachstehend:Wird Ihnen unlautere Telefonwerbung vorgeworfen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder fühlen Sie sich durch telefonische (oder andere) Werbung belästigt? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Dortmund: Werbung für Komplettküchen nur mit Kennzeichnung der enthaltenen Elektrogeräteveröffentlicht am 5. Januar 2017
LG Dortmund, Urteil vom 16.09.2016, Az. 19 O 100/16
§ 5a Abs. 2 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Nr. 2 UWG
Die Entscheidung des LG Dortmund finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung finden Sie hier (LG Dortmund – Kennzeichung von Geräten in Komplettküchen).Fehlen in Ihrer Werbung vorgeschriebene Angaben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Dresden: Irreführende Werbung durch Verschweigen von Tatsachenveröffentlicht am 2. Januar 2017
OLG Dresden, Urteil vom 09.08.2016, Az. 14 U 1819/15
§ 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 UWG, § 5a Abs. 1 UWG a.F. und n.F., § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Dresden finden Sie hier (OLG Dresden – Irreführende Werbung für Brandschutzsysteme), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Soll Ihre Werbung für ein Produkt irreführend sein?
Wird Ihnen vorgeworfen, in Ihrer Werbung wesentliche Informationen wegzulassen oder falsch darzustellen? Haben Sie bereits wegen eines solchen Verstoßes eine Abmahnung erhalten oder befinden sich in einem gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um für Sie eine Lösung zu finden.
- OLG München: Link zur OS-Schlichtungs-Plattform muss anklickbar seinveröffentlicht am 2. Januar 2017
- OLG Hamm: Zu den Voraussetzungen der Beschränkung eines Internetangebots auf Gewerbetreibendeveröffentlicht am 21. Dezember 2016
OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2016, Az. 12 U 52/16
§ 312g BGB, § 312i BGB, § 312j BGB; Art. 246a § 1 EGBGB; § 2 UKlaG, § 3 UKlaG, § 4 UKlaG, § 5 UKlaG; § 12 UWG
Die Entscheidung des OLG Hamm haben wir hier kurz zusammengefasst (OLG Hamm – Internetangebot für Gewerbetreibende), den Volltext des Urteils finden Sie nachstehend:Wird Ihnen der Verstoß gegen Informationspflichten vorgeworfen?
Sollen Sie Kunden unzureichend über ihre Rechte informiert haben und haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine wettbewerbsrechtliche Klage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend.
- LG Köln: Zu den Ansprüchen des Verletzten wegen der unlauteren Nachahmung einer Handtascheveröffentlicht am 15. Dezember 2016
LG Köln, Urteil vom 04.10.2016, Az. 33 O 61/15
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 3 a) UWG
Die Entscheidung des LG Köln finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung finden Sie hier (LG Köln – Nachahmung Handtasche).Sollen Sie ein Produkt unrechtmäßig nachgeahmt haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage erhalten und sollen nunmehr auch Schadensersatz leisten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG Bochum: Fehlender Hinweis auf OS-Schlichtungsplattform ist ein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 12. Dezember 2016
LG Bochum, Urteil vom 31.03.2016, Az. 14 O 21/16
§ 3a UWG; Art. 14 Abs. 1 S.1 EU-VO Nr. 524/2013Die Entscheidung des LG Bochum haben wir hier kurz besprochen (LG Bochum – Fehlender Hinweis auf Online-Streitbelegungs-Plattform (OS-Plattform). Auf die einstweilige Verfügung hatten wir bereits hier hingewiesen (Quelle). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:
Haben Sie rechtliche Probleme wegen der Verlinkung der OS-Plattform?
Haben Sie aus diesem Grund eine anwaltliche Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Handeln Sie gleich! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahllose wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wenn notwendig erstellen wir für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.
- OLG Düsseldorf: Wird eine Information über eine Preiserhöhung in einem längeren Text versteckt, ist dies wettbewerbswidrigveröffentlicht am 9. Dezember 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2016, Az. I-20 U 37/16
§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG; § 41 Abs. 3 S. 1 EnWG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Düsseldorf finden Sie hier (OLG Düsseldorf – versteckte Preiserhöhung), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Wird Ihnen die Verschleierung wichtiger Informationen vorgeworfen?
Sollen Ihre Verträge oder Änderungen derselben für den Vertragspartner intransparent sein? Haben Sie bereits wegen eines solchen Verstoßes eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- LG Bonn: Verstoß gegen handelsrechtliche Pflichten kann auch ein Wettbewerbsverstoß seinveröffentlicht am 8. Dezember 2016
LG Bonn, Urteil vom 31.08.2016, Az. 1 O 205/16
§ 325 HGB, § 335 HGB, § 335a HGB; § 3a UWG
Die Entscheidung des LG Bonn haben wir hier kurz zusammengefasst (LG Bonn – handelsrechtliche Publizitätspflicht), den Volltext des Urteils finden Sie nachstehend:Soll Ihr Unternehmen gegen Handelsgesetze verstoßen haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder wettbewerbsrechtliche Klage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahllose wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend.
- OLG München: Zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei Abonnementverträgen über digitale Inhalteveröffentlicht am 6. Dezember 2016
OLG München, Urteil vom 30.06.2016, Az. 6 U 732/16
§ 3a UWG , § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWG , § 12 Abs. 1 S. 2 UWG, Art. 16 lit. m EU-RL 2011/83/EU, § 312g Abs. 1 BGB, § 355 Abs. 2 BGB, § 356 Abs. 5 BGB, § 510 Abs. 1 Nr. 1 BGBDie Besprechung des Urteils des OLG München finden Sie hier (OLG München – Erlöschen des Widerrufsrechts bei Abonnementverträgen über digitale Inhalte), den Volltext unten:
Wollen Sie sich gegen Widerrufe von Nutzern wehren?
Sind Sie der Ansicht, dass dem Nutzer kein Widerrufsrecht (mehr) zusteht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Fernabsatzrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.