Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Hersteller von Kfz muss Reparatur- und Wartungsinformationen für unabhängige Marktteilnehmer bereithaltenveröffentlicht am 15. Mai 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.02.2017, Az. 6 U 31/16
Art. 6 Euro5/6-VODie Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie auf unserer Hauptseite (OLG Frankfurt – Reparatur- und Wartungsinformationen für Kfz), den Volltext unten:
Sollen Sie andere Marktteilnehmer benachteiligen?
Haben Sie eine Abmahnung oder Klage erhalten, weil Sie angeblich widerrechtlich Informationen zurückhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Köln: Werbung mit „Grilled Steak“ für einen Kartoffelsnack ist irreführend, wenn Fleischbestandteile fehlenveröffentlicht am 12. Mai 2017
LG Köln, Urteil vom 14.03.2017, Az. 31 O 198/16
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG, § 3a UWG; Art. 7 Abs. 1 u. Abs. 4 VO (EU) Nr. 1169/11
Das Urteil des LG Köln haben wir hier zusammengefasst (LG Köln – Grilled Steak), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend:Führt Ihre Werbung angeblich Verbraucher in die Irre?
Wurden Sie wegen falscher, unvollständiger oder missverständlicher Angaben bezüglich der Inhaltsstoffe von Ihnen vertriebener Produkte abgemahnt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- LG Bamberg: „Zellschutz“ ist keine zulässige Angabe für ein Nahrungsergänzungsmittelveröffentlicht am 9. Mai 2017
LG Bamberg, Urteil vom 25.10.2016, Az. 1 HK O 8/16
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 12 UWG; Art. 10 Abs. 1-3 VO (EG) Nr. 1924/2006
Die Entscheidung des LG Bamberg finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung finden Sie hier (LG Bamberg – Zellschutz).Verstoßen Ihre Werbeangaben gegen die Health Claims Verordnung?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern, z.B. bei der Erstellung einer auf Sie angepassten Unterlassungserklärung.
- OLG Hamm: Nikotinfreie Aromastoffe können ohne Altersbeschränkung verkauft werdenveröffentlicht am 8. Mai 2017
OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2017, Az. 4 U 162/16
§ 8 UWG, § 3 a UWG; § 10 Abs. 3, Abs. 4 JuSchG; Richtlinie 2014/40/EG
Den Beschluss des OLG Hamm haben wir hier besprochen (OLG Hamm – Verkauf von Aromastoffen), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Sie gegen Jugendschutzvorschriften verstoßen haben?
Wurden Sie z.B. wegen fehlender Altersbeschränkung oder mangelnder Verifikation des Kundenalters abgemahnt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG Hamburg: Indizien für eine rechtsmissbräuchliche wettbewerbsrechtliche Abmahnungveröffentlicht am 2. Mai 2017
LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2017, Az. 312 O 144/16
§ 8 Abs. 4 S. 1 UWGDie Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie auf unserer Hauptseite (LG Hamburg – Indizien für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung); den Volltext unten:
Haben Sie eine Abmahnung von einem Serienabmahner erhalten?
Denken Sie, dass der Abmahner rechtsmissbräuchlich handelt und in Wahrheit nur „Geld in die eigene Tasche“ wirtschaften will? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht, aber auch anderen Bereichen des IT/IP-Rechts bestens vertraut und helfen Ihnen gern, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Celle: Grundpreisangaben bei kosmetischen Mittelnveröffentlicht am 26. April 2017
OLG Celle, Urteil vom 23.03.2017, Az. 13 U 158/16
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 Nr. 1 UWG; § 2 Abs. 1 PAngV, § 9 Abs. 5 Nr. 2 PAngVDen Beschluss des OLG Celle haben wir hier zusammengefasst (OLG Celle – Grundpreise bei Kosmetika), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend:
Haben Sie Preisangaben nicht oder falsch getätigt?
Wurden Sie wegen falscher, unvollständiger oder missverständlicher Angaben bezüglich der geltenden Preise und/oder Grundpreise in Ihrer Werbung abgemahnt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Unvollständige oder falsche Angaben im Impressum sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 24. April 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2017, Az. 6 U 44/16
§ 3a UWG, § 5a Abs. 2 UWG; § 5 TMG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung finden Sie hier (OLG Frankfurt – Impressumspflicht im Internet).Soll Ihr Impressum falsche oder unvollständige Angaben enthalten?
Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern, z.B. bei der Erstellung einer auf Sie angepassten Unterlassungserklärung.
- BGH: Die Werbung eines Onlinebrillenhändlers mit „Optiker-Qualität“ ist irreführendveröffentlicht am 20. April 2017
BGH, Urteil vom 03.11.2016, Az. I ZR 227/14
§ 3a UWG; § 1 Abs. 1 Nr. 1a HWG, § 3 S. 1 und 2 Nr. 3 a HWG; § 4 Abs. 1 Nr. 1 MPGEine Zusammenfassung der Entscheidung des BGH finden Sie hier (BGH – Optiker-Qualität), den Volltext nachstehend:
Wird Ihnen irreführende Werbung vorgeworfen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbung vorab anwaltlich prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch viele wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten umfassend vertraut und helfen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG Köln: „Erkältung gründlich anpacken“ ist eine irreführende Wirkungsaussageveröffentlicht am 11. April 2017
LG Köln, Urteil vom 29.11.2016, Az. 33 O 31/16
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG; § 3 Nr. 1 HWG
Eine Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (LG Köln – Irreführende Werbung für Erkältungsmittel), den Volltext nachstehend:Ist Ihre Werbung für ein Arzneimittel wettbewerbswidrig?
Haben Sie auf Grund Ihrer Werbung für ein Medikament, Medizinprodukt oder auch Nahrungsergänzungsmittel eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbung vorab auf Verstöße prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch viele wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten umfassend vertraut und helfen gern, ggf. noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Irreführender Preisvergleich mit einbezogenem einmaligem Neukundenbonusveröffentlicht am 10. April 2017
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 03.03.2017, Az. 6 W 17/17
§ 5 UWG
Den Beschluss des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Irreführende Preiswerbung mit Neukundenbonus), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend:Ist Ihre Preiswerbung missverständlich?
Wurden Sie wegen falscher, unvollständiger oder missverständlicher Angaben bezüglich der geltenden Preise in Ihrer Werbung abgemahnt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.