Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: Zur unzulässigen Werbung mit dem Erfolg eines Arzneimittelsveröffentlicht am 14. Juli 2017
OLG München, Urteil vom 02.03.2017, Az. 29 U 4641/16
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 3 S. 2 Nr. 2a HWG
Das Urteil des OLG München haben wir hier besprochen (OLG München – Zuverlässige Wirkung), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Haben Sie irreführende Angaben über ein Heilmittel getätigt?
Haben Sie aus diesem Grund bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbung vorab anwaltlich prüfen lassen? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Celle: Facebook-Post eines Autohauses kann Werbung sein / Pflichtangaben nach Pkw-EnVKVveröffentlicht am 6. Juli 2017
OLG Celle, Urteil vom 01.06.2017, Az. 13 U 15/17
§ 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Pkw-EnVKV, § 5 Anl. 4 Abschn. 1 Pkw-EnVKV
Die Entscheidung des OLG Celle finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung finden Sie hier (OLG Celle – Autowerbung auf Facebook).Sollen Sie auf unzulässige Weise geworben haben?
Fehlen in Ihrer Werbung Pflichtangaben? Ist unklar, ob es sich überhaupt um Werbung handelt? Droht Ihnen eine Abmahnung? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Düsseldorf: Irreführung durch nicht nachgewiesene Eigenschaften eines Nahrungsergänzungsmittels / Hyaluronsäure und Granatapfelveröffentlicht am 4. Juli 2017
OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2012, Az. I-20 U 92/11
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; Art. 10 Abs. 1 und Abs. 3 HCVODas Urteil des OLG Düsseldorf haben wir hier zusammengefasst (OLG Düsseldorf – Hyaluronsäure und Granatapfel), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:
Werben Sie mit nicht nachgewiesenen Wirkungsaussagen?
Haben Sie aus diesem Grund bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder soll Ihre Werbung vorab anwaltlich geprüft werden? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Ein wissenschaftlicher Vergleich ist keine geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechtsveröffentlicht am 29. Juni 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.05.2017, Az. 6 U 76/16
§ 2 Nr. 1 UWG, § 5 UWG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Frankfurt – Vergleich als geschäftliche Handlung), den Volltext der Entscheidung unten:Sollen Sie geschäftlich gehandelt haben?
Wird Ihnen ein geschäftliches, wettbewerbsrechtlich relevantes Handeln unterstellt, obwohl dies nach Ihrer Ansicht nicht der Fall ist? Haben Sie vielleicht sogar eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG Hamburg: Eine absolute Eignungsaussage für ein Arzneimittel ist irreführend, wenn auch schädliche Wirkungen eintreten könnenveröffentlicht am 22. Juni 2017
OLG Hamburg, Urteil vom 02.03.2017, Az. 3 U 94/16
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 12 Abs. 2 UWG
Das Urteil des OLG Hamburg haben wir hier besprochen (OLG Hamburg – Irreführende Eignungsaussage), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Sie irreführende Aussagen über ein Arzneimittel getroffen haben?
Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbung vorab anwaltlich prüfen lassen? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Hamm: Bezeichnung als „Institut“ im Firmennamen kann irreführend seinveröffentlicht am 9. Juni 2017
OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2017, Az. 27 W 179/16
§ 18 Abs. 2 HGB
Die Entscheidung des OLG Hamm finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung finden Sie hier (OLG Hamm – Bezeichnung als Institut).Ist Ihr Firmenname unzulässig und verstößt gegen das HGB?
Haben Sie Probleme mit der Eintragung Ihrer Firma, weil der Name missverständlich oder irreführend sein soll? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Düsseldorf: Voraussetzungen der Werbung mit einer Spitzenstellungveröffentlicht am 30. Mai 2017
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2017, Az. I-20 U 123/16
§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 UWG
Das Urteil des OLG Düsseldorf haben wir hier zusammengefasst (OLG Düsseldorf – Unübertroffene Wirksamkeit), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Sie irreführende Spitzengruppen- oder Alleinstellungswerbung betrieben haben?
Haben Sie aus diesem Grund bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder soll Ihre Werbung vorab anwaltlich geprüft werden? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Hamm: Irreführende Preisangaben für ausgestellte Möbelstückeveröffentlicht am 22. Mai 2017
OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2017, Az. 4 U 166/16
§ 2 Abs. 1 Nr. 9 UWG, § 3a UWG, § 5a UWG; § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV; Richtlinie 98/6/EG; Art. 3 Abs. 4 Richtlinie 2005/29/EG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamm – Falsche Preisangaben für Möbel), den Volltext der Entscheidung unten:Verstoßen Ihre Preisangaben gegen geltendes Recht?
Haben Sie wegen irreführender, fehlender oder unvollständiger Preisangaben eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG Hamm: Werbung mit „Neueröffnung“ ist nur nach vorheriger Schließung möglichveröffentlicht am 18. Mai 2017
OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2017, Az. 4 U 183/16
§ 2 Abs. 1 Nr. 9 UWG; § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG; Art. 6 Richtlinie 2005/29/EG, Art. 7 Abs. 4 Richtlinie 2005/29/EG
Die Entscheidung des OLG Hamm finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung finden Sie hier (OLG Hamm – Werbung mit Neueröffnung).Ist Ihre Werbung missverständlich und geeignet, Verbraucher in die Irre zu führen?
Haben Sie deshalb von einem Mitbewerber oder einem Wettbewerbs-/Verbraucherverband bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Düsseldorf: „Keiner ist schneller“ kann zulässige Werbung für ein Schmerzmittel seinveröffentlicht am 17. Mai 2017
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2016, Az. I-20 U 55/16
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG; § 3 HWG; Art. 87 Abs. 3 der Richtlinie 2001/83/EG
Das Urteil des OLG Düsseldorf haben wir hier besprochen (OLG Düsseldorf – Keiner ist schneller), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Werden Ihnen unzutreffende Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptungen vorgeworfen?
Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbung vorab anwaltlich prüfen lassen? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.