Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Das Anlegen einer neuen Artikeldetailseite bei Amazon für ein bereits vorhandenes Produkt ist irreführendveröffentlicht am 5. September 2017
OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2017, Az. 4 U 80/16
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 UWG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Hamm finden Sie hier (OLG Hamm – Artikeldetailseiten Amazon), den Volltext der Entscheidung unten:Sollen Sie wettbewerbswidrig auf Amazon gehandelt haben?
Haben Sie aus diesem Grund bereits eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht, insbesondere auch auf Internethandelsplattformen, bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG Hamburg: Wirbt ein Vergleichsportal mit „objektiven Preisvergleichen“, müssen alle relevanten Angebote berücksichtigt werdenveröffentlicht am 4. September 2017
OLG Hamburg, Urteil vom 09.02.2017, Az. 3 U 208/15
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG
Das Urteil des OLG Hamburg haben wir hier zusammengefasst (OLG Hamburg – „Objektive Preisvergleiche“), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Sie irreführende Informationen gegeben haben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Frankfurt a.M.: Werbung mit Teil-Testergebnissen kann irreführend seinveröffentlicht am 25. August 2017
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.06.2017, Az. 2-03 O 36/17 – nicht rechtskräftig
§ 5 UWG, § 8 UWG
Das Urteil des LG Frankfurt haben wir hier besprochen (LG Frankfurt – Irreführende Werbung mit Testergebnissen), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Haben Sie Testergebnisse falsch oder unvollständig wiedergegeben?
Haben Sie aus diesem Grund bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbung / Ihre Angebote vorab anwaltlich prüfen lassen? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- EuGH: Inkassogesellschaften unterliegen dem Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 22. August 2017
EuGH, Urteil vom 20.07.2017, Az. C-357/16
Art. 2 lit. c EU-RL 2005/29/EGUnsere Besprechung dieser EuGH-Entscheidung finden Sie hier (EuGH – Inkassogesellschaften unterliegen dem Wettbewerbsrecht). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie nachstehend:
Führen Sie eine Inkassogesellschaft?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie das Verhalten Ihres Konkurrenten anwaltlich prüfen lassen? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Auch bei Werbung für Komplettküchen müssen Hersteller und Typen aller Elektrogeräte angegeben werdenveröffentlicht am 22. August 2017
BGH, Urteil vom 02.03.2017, Az. I ZR 41/16
§ 5a Abs. 2 und 3 Nr. 1 UWGDen Volltext der Entscheidung finden Sie unten; die Zusammenfassung hier (BGH – Auch bei Werbung für Komplettküchen müssen Hersteller und Typen aller Elektrogeräte angegeben werden).
Ist oder war Ihre Werbung wettbewerbswidrig?
Haben Sie aus diesem Grund bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Soll ein Fachanwalt Ihre Werbung / Ihr Angebot vorab rechtlich prüfen? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG Köln: Werbung mit einem ®-Symbol ohne Markeneintragung ist irreführendveröffentlicht am 17. August 2017
LG Köln, Urteil vom 29.11.2016, Az. 33 O 64/15
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWGDas Urteil des LG Köln haben wir hier zusammengefasst (LG Köln – Werbung mit einem ®-Symbol ohne Markeneintragung ist irreführend), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:
Wird Ihnen ein Wettbewerbsverstoß angelastet?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Wird Ihnen Irreführung vorgeworfen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Köln: Händler muss nur das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung prüfen, nicht den Anbringungsortveröffentlicht am 11. August 2017
OLG Köln, Urteil vom 28.07.2017, Az. 6 U 193/16
§ 3 Abs. 1 UWG, Nr. 9 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, § 5a Abs. 2, Abs. 4 UWG
Das Urteil des OLG Köln haben wir hier besprochen (OLG Köln – CE-Kennzeichnung auf Verpackung), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Sie unrichtig gekennzeichnete Produkte vertrieben haben?
Haben Sie aus diesem Grund bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbung / Ihr Angebot vorab anwaltlich prüfen lassen? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG Bielefeld: Wettbewerbswidrige Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels aufgrund unzureichenden wissenschaftlichen Nachweisesveröffentlicht am 2. August 2017
LG Bielefeld, Urteil vom 21.03.2017, Az. 17 O 70/16
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3a UWG; Art. 10 HCVO; Art. 7 Abs. 3 LMIV
Die Entscheidung des LG Bielefeld finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung finden Sie hier (LG Bielefeld – Zimtextraktkapseln).Sind Ihre Werbeangaben nicht ausreichend wissenschaftlich abgesichert?
Droht Ihnen deshalb eine Abmahnung oder haben Sie bereits eine erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- LG Bielefeld: Werbung mit unrichtiger Preisempfehlung des Herstellers ist irreführendveröffentlicht am 20. Juli 2017
LG Bielefeld, Urteil vom 19.07.2016, Az. 12 O 44/16 – nicht rechtskräftig
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWGDas Urteil des LG Bielefeld haben wir hier zusammengefasst (LG Bielefeld – Unrichtiger Herstellerpreis), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:
Sollen Sie mit unrichtigen Preisvergleichen geworben haben?
Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihre Werbung vorab anwaltlich prüfen lassen? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Kein Werbeverbot für in Apotheken selbst hergestellte Arzneimittelveröffentlicht am 17. Juli 2017
BGH, Urteil vom 09.02.2017, Az. I ZR 130/13
§ 3a HWG; § 2 AMG, § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (BGH – Werbung für hergestellte Arzneimittel), den Volltext der Entscheidung unten:Wird Ihnen unlautere Werbung für Heilmittel vorgeworfen?
Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.