Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Würzburg: Werbung für Küchen muss Hersteller und Typenbezeichnung der enthaltenen Elektrogeräte angebenveröffentlicht am 14. April 2016
LG Würzburg, Urteil vom 17.12.2015, Az. 1 HK O 1781/15
§ 3 Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 2, Abs. 3 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 145 BGBDas Urteil des LG Würzburg finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (LG Würzburg – Küchenwerbung).
Haben Sie eine Abmahnung wegen unvollständiger Werbung erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage wegen irreführender Werbung erhalten, weil wesentliche Angaben fehlen? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Werbung mit technischen Angaben / Ergänzender Leistungsschutz LED-Leuchteveröffentlicht am 12. April 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.01.2016, Az. 6 U 50/15
§ 4 Nr. 3 UWG; § 5 UWGDie Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Leistungsschutz LED-Leuchte) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:
Ist Ihre Werbung für ein technisches Produkt wettbewerbsrechtlich zulässig?
Benötigen Sie Beratung bezüglich der rechtskonformen Gestaltung von Online- oder Printwerbung für z.B. elektronische Geräte oder Leuchten? Oder haben Sie eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen irreführender Werbung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- BGH: Zulässige Werbung mit durchgestrichenem Preis auch bei fehlender Erläuterungveröffentlicht am 7. April 2016
BGH, Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 182/14
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG
Die Besprechung des Urteils finden Sie hier (BGH – Durchgestrichener Preis II). Zum Volltext der Entscheidung nachstehend:Wird Ihnen eine irreführende Preiswerbung vorgeworfen?
Ihnen wird vorgeworfen, dass Ihre Preisangaben nicht wettbewerbskonform sind? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden und beispielsweise eine individuelle Unterlassungserklärung abzugeben.
- LG Arnsberg: Zur korrekten Versandkostenangabe des Onlinehändlers bei eBay & Co.veröffentlicht am 4. April 2016
LG Arnsberg, Urteil vom 14.01.2016, Az. 8 O 119/15
§ 8 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 2, Abs. 6 S. 2 PAngV; § 312 j Abs. 2 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EGBGB
Eine Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (LG Arnsberg – Angabe der Versandkosten), den Volltext nachstehend:Sie haben eine Abmahnung wegen falscher Versandkostenangabe erhalten?
Sie sollen Versandkosten nicht oder nicht korrekt angegeben oder andere wesentliche Merkmale in Ihrer Artikelbeschreibung ausgelassen haben? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- LG Düsseldorf: Im Bereich der Heilmittelwerbung ist ein Wettbewerbsverhältnis anhand des Angebots von Heilbehandlungen weit auszulegenveröffentlicht am 31. März 2016
LG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2015, Az. 12 O 274/15
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, 4 Nr. 11 UWG (2008); § 3 S. 2 Nr. 1 HWGDas Urteil des LG Düsseldorf finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (LG Düsseldorf – Werbung für Heilmittel).
Abmahnung wegen der Werbung für eine Heilmethode erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage wegen einer Werbung für eine Heilbehandlung oder ein Medikament erhalten? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten wie dem Heilmittelwerberecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Haftung des Herausgebers eines Adressverzeichnisses für fehlerhafte Einträgeveröffentlicht am 29. März 2016
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.01.2016, Az. 6 W 106/15
§ 5 UWG
Eine Besprechung der Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie hier (OLG Frankfurt – Adressverzeichnis) und im Folgenden den Volltext:Sind Sie für eine Irreführung verantwortlich?
Benötigen Sie Beratung bezüglich Ihrer Verantwortlichkeit für irreführende oder fehlerhafte Angaben auf einer Plattform oder in einem Verzeichnis, für welches Sie verantwortlich sind? Haben Sie Angaben in gutem Glauben von Dritten erhalten, welche sich später als unwahr herausstellten? Haben Sie deshalb z.B. eine Abmahnung wegen angeblicher Irreführung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- OLG Köln: Zur Wettbewerbswidrigkeit bei fehlendem wissenschaftlichen Nachweis für gesundheitsbezogene Angaben (Gingko-Extrakt)veröffentlicht am 24. März 2016
OLG Köln, Urteil vom 06.11.2015, Az. 6 U 65/15
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 10 HCVO
Die Entscheidung des OLG Köln haben wir hier besprochen (OLG Köln – Gesundheitsangaben ohne Wirksamkeitsnachweis) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Ist Ihre Werbung für Nahrungsergänzungsmittel oder Heilmittel wettbewerbskonform?
Benötigen Sie Beratung bezüglich der rechtskonformen Gestaltung von Online- oder Printwerbung im Bereich Heilmittel oder Nahrungsergänzung? Oder haben Sie eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen irreführender Werbung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- OLG Zweibrücken: Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, muss das Internet nicht vollständig kontrollieren / Vertragsstrafeveröffentlicht am 23. März 2016
OLG Zweibrücken, Urteil vom 19.11.2015, Az. 4 U 120/14
§ 339 S. 2 BGBEine Besprechung der Entscheidung des OLG Zweibrücken finden Sie hier (OLG Zweibrücken – Vertragsstrafe). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:
Wird von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe gefordert?
Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrungen mit Vertragsstrafenklagen und hat an der Entscheidung BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 45/11 – „rechtsmissbräuchliche Vertragsstrafe“ mitgewirkt. Lassen Sie sich von uns helfen! Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Vertragsstrafenklagen (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Kostenlose Wetter-App des Deutschen Wetterdienstes ist keine geschäftliche Handlung der öffentlichen Handveröffentlicht am 22. März 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.02.2016, Az. 6 U 156/15
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas Urteil des OLG Frankfurt a.M. finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (OLG Frankfurt – geschäftliche Handlung).
Was ist eine geschäftliche Handlung – Wettbewerbsrecht anwendbar?
Ist zweifelhaft, ob das störende Verhalten eines Mitbewerbers überhaupt wettbewerbsrechtliche Relevanz hat? Oder haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten, obwohl Sie gar nicht geschäftlich handeln? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- BGH: Der Hinweis „nur in teilnehmenden Märkten erhältlich“ ist bei Nichtangabe der teilnehmenden Märkte irreführendveröffentlicht am 21. März 2016
BGH, Urteil vom 04.02.2016, Az. I ZR 194/14
§ 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 5a Abs. 2 UWG aFEine Besprechung der Entscheidung des BGH finden Sie hier (BGH – Fressnapf) und im Folgenden im Volltext:
Ist Ihre Werbung wettbewerbswidrig und unterlässt die Angabe wesentlicher Informationen?
Haben Sie wegen einer irreführenden Werbung eine Abmahnung erhalten – weil wesentliche Informationen fehlten oder unzutreffend waren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.