Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Bei unzutreffender Wirkungsaussage ist die Werbung für ein Produkt irreführendveröffentlicht am 21. April 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.2015, Az. I-2 U 11/15
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 11 LFGBDie Entscheidung des OLG Düsseldorf haben wir hier besprochen (OLG Düsseldorf – unzutreffende Wirkungsaussage) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:
Ist Ihre Werbung für ein Nahrungs- oder Heilmittel wettbewerbskonform?
Benötigen Sie Beratung bezüglich der rechtskonformen Gestaltung von Online- oder Printwerbung im Bereich Heilmittel, Lebensmittel oder Nahrungsergänzung? Oder haben Sie eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen irreführender Werbung mit Wirkungsaussagen erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- OLG Düsseldorf: Werbung mit „CE-geprüft“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 19. April 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2016, Az. I-15 U 58/15
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWGEine Besprechung des Urteils finden Sie hier (OLG Düsseldorf – CE-geprüft). Zum Volltext der Entscheidung nachstehend:
Die Tücken der Werbung mit Prüfsiegeln
Ihnen wird vorgeworfen, dass Ihre Werbung mit einem Prüfsiegel (z.B. TÜV o.ä.) nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Werbung mit Testergebnis ohne Fundstelleveröffentlicht am 18. April 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.03.2016, Az. 6 U 182/14
§ 5a UWG
Eine Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (OLG Frankfurt – Werbung Testergebnis), den Volltext nachstehend:Haben Sie eine Abmahnung wegen irreführender Werbung erhalten?
Sie sollen Testergebnisse nicht in wettbewerbskonformer Weise in Ihrer Werbung verwendet haben? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- LG Würzburg: Werbung für Küchen muss Hersteller und Typenbezeichnung der enthaltenen Elektrogeräte angebenveröffentlicht am 14. April 2016
LG Würzburg, Urteil vom 17.12.2015, Az. 1 HK O 1781/15
§ 3 Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 2, Abs. 3 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 145 BGBDas Urteil des LG Würzburg finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (LG Würzburg – Küchenwerbung).
Haben Sie eine Abmahnung wegen unvollständiger Werbung erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage wegen irreführender Werbung erhalten, weil wesentliche Angaben fehlen? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- BGH: Zulässige Werbung mit durchgestrichenem Preis auch bei fehlender Erläuterungveröffentlicht am 7. April 2016
BGH, Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 182/14
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG
Die Besprechung des Urteils finden Sie hier (BGH – Durchgestrichener Preis II). Zum Volltext der Entscheidung nachstehend:Wird Ihnen eine irreführende Preiswerbung vorgeworfen?
Ihnen wird vorgeworfen, dass Ihre Preisangaben nicht wettbewerbskonform sind? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden und beispielsweise eine individuelle Unterlassungserklärung abzugeben.
- LG Arnsberg: Zur korrekten Versandkostenangabe des Onlinehändlers bei eBay & Co.veröffentlicht am 4. April 2016
LG Arnsberg, Urteil vom 14.01.2016, Az. 8 O 119/15
§ 8 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 2, Abs. 6 S. 2 PAngV; § 312 j Abs. 2 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EGBGB
Eine Zusammenfassung des Urteils finden Sie hier (LG Arnsberg – Angabe der Versandkosten), den Volltext nachstehend:Sie haben eine Abmahnung wegen falscher Versandkostenangabe erhalten?
Sie sollen Versandkosten nicht oder nicht korrekt angegeben oder andere wesentliche Merkmale in Ihrer Artikelbeschreibung ausgelassen haben? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- LG Düsseldorf: Im Bereich der Heilmittelwerbung ist ein Wettbewerbsverhältnis anhand des Angebots von Heilbehandlungen weit auszulegenveröffentlicht am 31. März 2016
LG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2015, Az. 12 O 274/15
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, 4 Nr. 11 UWG (2008); § 3 S. 2 Nr. 1 HWGDas Urteil des LG Düsseldorf finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (LG Düsseldorf – Werbung für Heilmittel).
Abmahnung wegen der Werbung für eine Heilmethode erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Hauptsacheklage wegen einer Werbung für eine Heilbehandlung oder ein Medikament erhalten? Handeln Sie! Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten wie dem Heilmittelwerberecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- OLG Köln: Zur Wettbewerbswidrigkeit bei fehlendem wissenschaftlichen Nachweis für gesundheitsbezogene Angaben (Gingko-Extrakt)veröffentlicht am 24. März 2016
OLG Köln, Urteil vom 06.11.2015, Az. 6 U 65/15
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 10 HCVO
Die Entscheidung des OLG Köln haben wir hier besprochen (OLG Köln – Gesundheitsangaben ohne Wirksamkeitsnachweis) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Ist Ihre Werbung für Nahrungsergänzungsmittel oder Heilmittel wettbewerbskonform?
Benötigen Sie Beratung bezüglich der rechtskonformen Gestaltung von Online- oder Printwerbung im Bereich Heilmittel oder Nahrungsergänzung? Oder haben Sie eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen irreführender Werbung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- BGH: Der Hinweis „nur in teilnehmenden Märkten erhältlich“ ist bei Nichtangabe der teilnehmenden Märkte irreführendveröffentlicht am 21. März 2016
BGH, Urteil vom 04.02.2016, Az. I ZR 194/14
§ 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 5a Abs. 2 UWG aFEine Besprechung der Entscheidung des BGH finden Sie hier (BGH – Fressnapf) und im Folgenden im Volltext:
Ist Ihre Werbung wettbewerbswidrig und unterlässt die Angabe wesentlicher Informationen?
Haben Sie wegen einer irreführenden Werbung eine Abmahnung erhalten – weil wesentliche Informationen fehlten oder unzutreffend waren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Wir beraten Sie oder erstellen, wenn notwendig, für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung.
- BGH: Pflicht zur Anbieterkennzeichnung auch in Printwerbung für Produkte im Onlineshop? / Vorlage von meinpaket.de an EuGHveröffentlicht am 15. März 2016
BGH, Beschluss vom 28.01.2016, Az. I ZR 231/14
Art. 7 Abs. 4 EU-RL 2005/29/EG; § 5a Abs. 2 und 3 UWGDie Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (BGH – Anbieterkennzeichnung in Printwerbung) und den Volltext nachstehend:
Sie haben eine Abmahnung wegen fehlender Anbieterkennzeichnung (Impressum) erhalten?
Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie Pflichtangaben zu Ihrem Unternehmen in Printwerbung oder im Internet nicht richtig oder überhaupt nicht vorhalten? Haben Sie hierzu bereits eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Dann rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.