Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Darf ein Fitnessstudio mit dem Begriff „Olympia“ werben?veröffentlicht am 30. November 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.11.2018, Az. 6 U 122/17
§ 3a UWG; § 3 OlympSchG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Werbung für Fitnessstudio), den Volltext finden Sie nachfolgend:Benutzen Sie in Ihrer Werbung geschützte Begriffe?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten und wollen klären lassen, ob Ihr Verhalten rechtmäßig war? Oder wollen Sie Ihre geplante Werbung vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Köln: Irreführende Werbung eines Vergleichsportals mit „Nirgendwo Günstiger Garantie“veröffentlicht am 20. November 2018
LG Köln, Urteil vom 18.09.2018, Az. 31 O 376/17
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des LG Köln finden Sie hier (LG Köln – Nirgendwo Günstiger Garantie), den Volltext unten:Werben Sie mit irreführenden Angaben?
Haben Sie deshalb von einem Konkurrenten oder einem Verband eine Abmahnung erhalten oder müssen sich gerichtlich gegen eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage verteidigen? Oder wollen Sie Ihre Werbung vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- LG Coburg: Die Fundstellenangabe eines Testurteils muss lesbar seinveröffentlicht am 14. November 2018
LG Coburg, Urteil vom 26.07.2018, Az. 1 HK O 6/18
§ 3 Abs. 2 UWG, § 5 a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 4 Abs. 4 HWG
Die Entscheidung des LG Coburg haben wir hier besprochen (LG Coburg – Werbung mit Testurteil), den Volltext finden Sie nachfolgend:Tücken bei Werbung mit Testurteilen
Haben Sie mit einem Testurteil geworben und eine Abmahnung erhalten, weil z.B. der Test nicht aktuell war, nicht für das beworbene Produkt galt oder die Quellenangabe fehlte? In diesem Bereich besteht großes Fehlerpotential. Oder möchten Sie Ihre Angebote vorab auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen? Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Düsseldorf: Zu den Voraussetzungen für die Vergabe eines Gütesiegelsveröffentlicht am 12. November 2018
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2018, Az. 20 U 123/17 – nicht rechtskräftig
§ 5 UWG
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf haben wir hier zusammengefasst (OLG Düsseldorf – Gütesiegel), den Volltext finden Sie nachfolgend:Entspricht ein von Ihnen verwendetes Siegel den rechtlichen Anforderungen?
Wollen Sie prüfen lassen, ob Ihre Werbung gegen das Wettbewerbsrecht verstößt? Oder haben Sie bereits eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Celle: Das Anbieten von „Bio“-Lebensmitteln ohne Codenummer der Kontrollbehörde ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 9. November 2018
OLG Celle, Urteil vom 11.09.2018, Az. 13 W 40/18
§ 3 UWG, § 3a UWG; Art. 27 Abs. 10 EGV 834/2007; Art. 2 Buchst. c EUV 1169/2011, Art. 14 Abs. 1 Buchst. a EUV 1169/2011
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Celle finden Sie hier (OLG Celle – Angebot von Bio-Lebensmitteln), den Volltext unten:Erfüllen Sie beim Angebot eines Produkts nicht die gesetzlichen Vorgaben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder müssen sich gerichtlich gegen eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage verteidigen? Oder wollen Sie Ihre Angebote vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- LG Aschaffenburg: Eine Werbung mit Gewichtsabnahme ist gesundheitsbezogen und muss wissenschaftlich nachgewiesen seinveröffentlicht am 7. November 2018
LG Aschaffenburg, Urteil vom 24.07.2018, Az. 1 HK O 16/18
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; Art. 1 Abs. 3 HCVO, Art. 3 HCVO, Art. 10 Abs. 1 HCVO, Art. 12b HCVO, Art. 13 ff HCVO
Die Entscheidung des LG Aschaffenburg haben wir hier zusammengefasst (LG Aschaffenburg – Werbung mit Gewichtsabnahme), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie unbewiesene Wirkungen versprochen?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen ein gerichtliches Verfahren in Form einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage? Möchten Sie Ihre weitere Werbung aus dem Bereich Heilmittel oder Nahrungsergänzungsmittel überprüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: Es handelt sich um irreführende Werbung, wenn die Produktgestaltung nicht vorhandene technische Eigenschaften suggeriertveröffentlicht am 25. Oktober 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.08.2018, Az. 6 U 40/18
§ 5 Abs. 1 UWG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Irreführung über technische Eigenschaften), den Volltext finden Sie nachfolgend:Enthält Ihre Werbung irreführende Angaben?
Haben Sie aus diesem Grund eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen ein gerichtliches Verfahren in Form einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage? Möchten Sie Ihre weitere Werbung überprüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Naumburg: Versandkosten müssen in einer Preissuchmaschine bereits genannt werdenveröffentlicht am 23. Oktober 2018
OLG Naumburg, Urteil vom 16.06.2016, Az. 9 U 98/15
§ 3 Abs. 2 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 1 Abs. 2 PAngV, § 1 Abs. 6 PAngV
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Naumburg finden Sie hier (OLG Naumburg – Preisangaben in Suchmaschine), den Volltext unten:Wurden Preisangaben nicht korrekt getätigt?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder wurden gerichtlich mittels einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage in Anspruch genommen? Möchten Sie Ihre Werbung oder Ihren Onlineauftritt auf weitere mögliche Wettbewerbsverstöße prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Reisebüro haftet für fehlerhafte Angaben im Katalog des Veranstaltersveröffentlicht am 22. Oktober 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.12.2017, Az. 6 U 18/17
§ 3 UWG, § 3a UWG; § 1 PAngV
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Haftung Reisebüro für Reisekatalog), den Volltext finden Sie nachfolgend:Müssen Sie für falsche Angaben von Dritten haften?
Haben Sie wegen der Weitergabe von Informationen, die nicht von Ihnen stammen, eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung wegen der Irreführung von Verbrauchern erhalten? Wollen Sie prüfen lassen, ob Sie wirklich in der Haftung sind? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Celle: Das „Teilen“ eines Fahrzeug-Testberichts auf der Facebook-Seite eines Autohauses ist Werbung, welche der Pkw-EnVKV unterfälltveröffentlicht am 18. Oktober 2018
OLG Celle, Beschluss vom 08.05.2018, Az. 13 U 12/18
§ 3 Abs. 2 UWG, § 3 Abs. 4 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV; § 4 Abs. 4 UKlaG
Die Entscheidung des OLG Celle haben wir hier zusammengefasst (OLG Celle – Autowerbung auf Facebook), den Volltext finden Sie nachfolgend:Verstößt Ihre Werbung gegen (spezial-)gesetzliche Vorgaben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder droht Ihnen ein gerichtliches Verfahren in Form einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.