Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Dresden: Ein Verkäufer auf einer Internethandelsplattform wie Amazon muss nicht selbst einen Link auf die OS-Plattform setzenveröffentlicht am 1. März 2017
OLG Dresden, Urteil vom 17.01.2017, Az. 14 U 1462/16
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3a UWG; Art. 14 Abs. 1 S. 1 Verordnung (EU) Nr. 524/2013
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Dresden finden Sie hier (OLG Dresden – Link zu OS-Plattform bei Amazon); den Volltext der Entscheidung unten:Wird Ihnen ein fehlender Hinweis auf die OS-Plattform vorgeworfen?
Haben Sie im Zusammenahng mit einem fehlenden oder unzureichenden Hinweis auf die OS-Plattform eine Abmahnung erhalten oder befinden sich deshalb in einem gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Der Begriff „Variobeitrag“ einer Krankenkasse kann Verbraucher in die Irre führenveröffentlicht am 28. Februar 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.12.2016, Az. 6 U 124/16
§ 5 UWG
Das Urteil des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Irreführender Begriff Variobeitrag), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend:Soll Ihre Werbung Verbraucher in die Irre führen?
Wurden Sie wegen falscher oder missverständlicher Angaben in Ihrer Werbung abgemahnt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- OLG Köln: Button für die Bestellung einer Mitgliedschaft darf nicht mit „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ beschriftet seinveröffentlicht am 22. Februar 2017
OLG Köln, Urteil vom 07.10.2016, Az. 6 U 48/16
§ 3 a UWG; § 312 j Abs. 2 und 3 BGB; Art. 246 § 1 Abs. 1 S. 1 EGBGB
Die Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Köln – Bestellbutton für Amazon Prime), den Volltext der Entscheidung unten:Sollen Sie Verbraucher in Ihrer Bestellabwicklung in die Irre führen?
Haben Sie wegen unklarer Bestellbedingungen eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Düsseldorf: Wird eine Information über eine Preiserhöhung in einem längeren Text versteckt, ist dies wettbewerbswidrigveröffentlicht am 9. Dezember 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2016, Az. I-20 U 37/16
§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG; § 41 Abs. 3 S. 1 EnWG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Düsseldorf finden Sie hier (OLG Düsseldorf – versteckte Preiserhöhung), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Wird Ihnen die Verschleierung wichtiger Informationen vorgeworfen?
Sollen Ihre Verträge oder Änderungen derselben für den Vertragspartner intransparent sein? Haben Sie bereits wegen eines solchen Verstoßes eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG München: Zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei Abonnementverträgen über digitale Inhalteveröffentlicht am 6. Dezember 2016
OLG München, Urteil vom 30.06.2016, Az. 6 U 732/16
§ 3a UWG , § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWG , § 12 Abs. 1 S. 2 UWG, Art. 16 lit. m EU-RL 2011/83/EU, § 312g Abs. 1 BGB, § 355 Abs. 2 BGB, § 356 Abs. 5 BGB, § 510 Abs. 1 Nr. 1 BGBDie Besprechung des Urteils des OLG München finden Sie hier (OLG München – Erlöschen des Widerrufsrechts bei Abonnementverträgen über digitale Inhalte), den Volltext unten:
Wollen Sie sich gegen Widerrufe von Nutzern wehren?
Sind Sie der Ansicht, dass dem Nutzer kein Widerrufsrecht (mehr) zusteht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Fernabsatzrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- EuGH: Keine 0180er-Telefonnummer für Kontaktaufnahme des Verbrauchers mit dem Onlinehändlerveröffentlicht am 28. November 2016
Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH vom 10.11.2016, Az. C-568/15
§ 312a Abs. 5 S. 1 BGB, Art. 21 VRRLDie Anträge des Generalanwalts beim EuGH Szpunar haben wir hier zusammengefasst (EuGH – 0180-Telefonnummer für Kontaktaufnahme des Verbrauchers) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:
Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?
Haben Sie z.B. als Onlinehändler eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten, weil Sie Verbraucher unzureichend oder irreführend über ihre Rechte informiert haben? Oder möchten Sie wissen, wie Sie sich vor solchen Verstößen schützen können? Wir bieten für Ihren Shop einen Webcheck an und informieren Sie gerne. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend dabei, eine individuelle Lösung für Sie zu finden.
- LG Heidelberg: An Verbraucher gerichtete Werbung darf keine Netto-Preise enthaltenveröffentlicht am 14. Oktober 2016
LG Heidelberg, Urteil vom 12.08.2016, Az. 3 O 149/16
§ 1 UKlaG; § 307 Abs. 1 S. 1 BGB; § 1 Abs. 3 PAngV
Das Urteil des LG Heidelberg finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (LG Heidelberg – Keine Netto-Preise für Verbraucher).Entsprechen Ihre Preisangaben und AGB der aktuellen Rechtslage?
Wollen Sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vermeiden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht umfassend vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Postfachadresse als Adresse in der Widerrufsbelehrung reicht ausveröffentlicht am 5. Oktober 2016
BGH, Urteil vom 12.07.2016, Az. XI ZR 564/15
§ 495 BGB, § 355 BGB (Fassung bis zum 10.06.2010), § 242 EGBGB, Art. 245 Nr. 1 (Fassung bis zum 10.06.2010); § 14 Abs. 1 BGB-InfoV, § 14 Abs. 3 und 4, Anlage 2 (Fassung bis zum 10.06.2010)Die Zusammenfassung der wichtigsten Punkte dieses Urteils finden Sie hier (BGH – Postfachadresse in Widerrufsbelehrung) und hier (BGH – Gesetzlichkeitsfiktion der Muster-Widerrufsbelehrung), den Volltext der Entscheidung unten:
Haben Sie eine Abmahnung wegen wettbewerbswidriger Widerrufsbelehrung erhalten?
Oder haben Sie möglicherweise bereits eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob Onlinehändler für Bio-Lebensmittel zertifiziert sein müssenveröffentlicht am 26. September 2016
BGH, Beschluss vom 24.03.2016, Az. I ZR 243/14
Art. 28 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 834/2007
Den Beschluss des BGH finden Sie nachstehend im Volltext. Eine kurze Zusammenfassung haben wir hier für Sie (BGH – Onlinehändler für Bio-Lebensmittel).Handeln Sie mit Bio-Erzeugnissen oder anderer Ware, die Spezialvorschriften unterliegt?
Sind Sie wegen eines Verstoßes gegen eine Sondervorschrift abgemahnt worden? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Geben Sie noch keine Erklärungen an den Gegner ab! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine Lösung zu finden.
- LG Düsseldorf: Notwendige Aufklärung bei Anwendung des Postident-Spezial-Verfahrensveröffentlicht am 22. September 2016
LG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2016, Az. 38 O 52/15
§ 3 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 UWG
Die Entscheidung des LG Düsseldorf haben wir hier für Sie zusammengefasst (LG Düsseldorf – Postident-Spezial-Verfahren), der Volltext ist nachstehend wiedergegeben:Haben Sie Verbraucher unzureichend aufgeklärt?
Hätten Sie eindeutiger auf die rechtlichen Konsequenzen der Handlung eines Verbrauchers hinweisen müssen? Haben Sie deshalb von einem Konkurrenten oder einem Wettbewerbs- oder Berufsverband eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut und helfen Ihnen gern, eine individuelle Lösung zu finden.