Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Zur Wiederholungsgefahr bei Abgabe einer beschränkten Unterlassungserklärungveröffentlicht am 17. Februar 2017
KG Berlin, Urteil vom 02.09.2016, Az. 5 U 16/16
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 HWG; § 3 UWG, § 3a UWG
Die Entscheidung des KG Berlin finden Sie unten im Volltext. Die Zusammenfassung finden Sie hier (KG Berlin – Reichweite einer Unterlassungserklärung).Vertragsstrafe? Oder erneute Abmahnung?
Haben Sie eine Unterlassungserklärung abgegeben und sollen nun eine oder mehrere Vertragsstrafen zahlen? Oder werden Sie erneut abgemahnt, obwohl Sie die Unterlassung des abgemahnten Verhaltens nach Ihrer Ansicht bereits erklärt haben? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Lösung zu finden.
- KG Berlin: Zum Rechtsmissbrauch bei der Geltendmachung von Vertragsstrafenveröffentlicht am 15. Februar 2017
KG Berlin, Urteil vom 09.12.2016, Az. 5 U 163/15, 5 W 27/16
§ 242 BGB, § 339 BGB; § 8 Abs. 4 UWG
Das Urteil des KG Berlin haben wir hier zusammengefasst (KG Berlin – Rechtsmissbräuchliche Vertragsstrafen), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachstehend:Sollen Sie eine Vertragsstrafe zahlen?
Wird von Ihnen auf Grund einer Unterlassungserklärung die Zahlung einer oder gar mehrerer Vertragsstrafen gefordert? Sind Sie der Ansicht, dass diese Forderung ungerechtfertigt oder missbräuchlich ist? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 9639953 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend eine Lösung zu finden.
- BGH: Zum Unterlassungsanspruch bei aufgegebenem Geschäftsbetriebveröffentlicht am 24. Oktober 2016
BGH, Urteil vom 10.03.2016, Az. I ZR 183/14
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 1 S. 2 und Abs. 3 Nr. 1 UWG
Die Entscheidung des BGH haben wir hier kurz zusammengefasst (BGH – Unterlassungsanspruch gegen Mitbewerber), den Volltext finden Sie nachstehend:Geht ein Mitbewerber gegen Sie vor und verlangt Unterlassung?
Haben Sie eine Abmahnung eines Mitbewerbers erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Sie sind jedoch unsicher, ob ein Anspruch tatsächlich besteht oder wie Sie eine Erklärung formulieren können? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen dabei, eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG Düsseldorf: Verwendet ein Abmahner selbst die Klausel „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“, kann er keine Abmahnkosten verlangenveröffentlicht am 12. Oktober 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2016, Az. I-20 U 52/15
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 242 BGB
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf haben wir hier kurz zusammengefasst (OLG Düsseldorf – Abmahnkosten bei Abmahnklausel), den Volltext finden Sie nachstehend:Wollen Sie sich gegen die Kosten einer erhaltenen Abmahnung wehren?
Erscheint Ihnen eine erhaltene Abmahnung zwar als berechtigt, aber werden viel zu hohe Kosten gefordert? Oder sind Sie der Auffassung, dass gar keine Kosten des Gegners anfallen dürften? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen dabei, eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG Düsseldorf: Trotz notarieller Unterwerfungserklärung kann noch eine einstweilige Verfügung ergehenveröffentlicht am 30. Mai 2016
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.2016, Az. I-15 W 13/16
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 23 UWG, § 5a Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 UWG
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf haben wir hier für Sie zusammengefasst (OLG Düsseldorf – notarielle Unterwerfungserklärung) und nachstehend den Volltext wiedergegeben:Haben Sie eine wirksame Unterlassungserklärung abgegeben?
Haben Sie nach einer Abmahnung eine Erklärung abgegeben, sind aber nicht sicher, ob diese wirksam ist? Es könnte eine einstweilige Verfügung drohen. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG Stuttgart: Zur Reichweite einer Unterlassungserklärung bei Veröffentlichungen im Internetveröffentlicht am 22. April 2016
OLG Stuttgart, Urteil vom 08.10.2015, Az. 2 U 40/15
§ 150 Abs. 2 BGB, § 133 BGB, 157 BGB
Die Zusammenfassung des Stuttgarter Urteils finden Sie hier (OLG Stuttgart – Reichweite einer Unterlassungserklärung), den Volltext dagegen im Folgenden:Haben Sie Probleme mit einer Unterlassungserklärung?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen Sie nunmehr eine Unterlassungserklärung abgeben? Wurde Ihre Unterlassungserklärung nicht akzeptiert oder sollen Sie auf Grund Ihrer Erklärung Tätigkeiten ausüben, die von Ihrem Vertragswillen nicht umfasst sind? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.