Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Stuttgart: Eine CE-Zertifizierung ist kein Nachweis für die Richtigkeit einer Werbeaussageveröffentlicht am 3. November 2017
OLG Stuttgart, Urteil vom 08.06.2017, Az. 2 U 154/16
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG; § 3 HWG
Das Urteil des OLG Stuttgart haben wir hier zusammengefasst (OLG Stuttgart – CE-Zertifizierung für Medizinprodukte), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Sie streitige oder unwahre Angaben zu einem Medizinprodukt getätigt haben?
Haben Sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten, weil die Werbeaussagen irreführend sein sollen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Hagen: Voraussetzungen einer zulässigen Werbung auf Instagramveröffentlicht am 1. November 2017
LG Hagen, Urteil vom 13.09.2017, Az. 23 O 30/17
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 5a UWG; § 6 Abs. 2 TMG; Art. 10 HCVO, Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO; Art. 7 LMIV; § 11 Abs. 1 LFGB; § 58 RStV NWDen Volltext der Entscheidung des LG Hagen finden Sie nachstehend; eine Zusammenfassung haben wir hier für Sie (LG Hagen – Werbung in Social Media).
Haben Sie ungekennzeichnet geworben?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Haben Sie Fragen zur Differenzierung von Berichterstattung und Werbung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, die für Sie beste Vorgehensweise zu finden.
- EuGH: Onlinehändler dürfen Bio-Produkte nur mit Zertifizierung verkaufenveröffentlicht am 27. Oktober 2017
EuGH, Urteil vom 12.10.2017, Az. C-289/16
Art. 28 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007Das Urteil des EuGH haben wir hier besprochen (EuGH – Zertifizierung von Bio-Produkten), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:
Sollen Sie gesetzliche Auflagen für bestimmte Produkte nicht erfüllt haben?
Haben Sie deshalb von einem Konkurrenten oder einem Wettbewerbs-/Verbraucherverband eine Abmahnung erhalten oder befinden sich in einem gerichtlichen Verfahren? Oder wollen Sie Ihren Shop überprüfen lassen? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren im Gewerblichen Rechtsschutz (Gegnerliste) mit der Thematik bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- LG Konstanz: Veganer Käse ohne Milch darf nicht als Käse bezeichnet werdenveröffentlicht am 26. Oktober 2017
LG Konstanz, Urteil vom 22.06.2017, Az. 7 O 25/16 KfH
§ 3 Abs. 1; § 3a UWG; Art. 78 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit c) der VO (EU) 1308/2013 i. V. m. Anhang VII Teil III Nr. 5 Abs. 1Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG Konstanz – Kein veganer Käse). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:
Wird Ihnen eine falsche Kennzeichnung Ihrer Produkte vorgeworfen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG Frankfurt a.M.: Bezeichnung „Holunderblüte“ nicht irreführend, wenn Sirup 0,3 % Holunderblütenextrakt enthältveröffentlicht am 18. Oktober 2017
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.09.2017, Az. 6 U 109/17
Art. 7 Abs. 1 LMIV
Den Beschluss des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – Holunderblütenextrakt), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Sollen Ihre Produkte falsch oder missverständlich gekennzeichnet sein?
Haben Sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten, weil Angaben auf Ihren Produkten oder in Ihrer Werbung nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Hamburg: Zur Werbung mit einer Studie für ein zugelassenes Medikamentveröffentlicht am 17. Oktober 2017
OLG Hamburg, Urteil vom 03.08.2017, 3 U 32/17
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 3a UWG, § 5 UWG, § 8 UWG; § 3 HWG
Das Urteil des OLG Hamburg haben wir hier besprochen (OLG Hamburg – Werbung mit Studie), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Wird Ihre Bewerbung eines Arzneimittels als irreführend angesehen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten oder befinden sich in einem gerichtlichen Verfahren? Sind Sie der Auffassung, dass gar kein Verstoß vorliegt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren im Gewerblichen Rechtsschutz (Gegnerliste) mit der Thematik bestens vertraut und helfen Ihnen gern, die für Sie beste Lösung zu finden.
- BGH: „Freunde werben Freunde“-Prämie einer Apotheke verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetzveröffentlicht am 5. Oktober 2017
BGH, Urteil vom 24.11.2016, Az. I ZR 163/15
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HWG, § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 HWG; § 78 Abs. 1 S. 4 AMG; § 3a UWG; Art. 36 AEUV
Das Urteil des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Keine „Freunde werben Freunde“-Werbung für Apotheken), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Verstößt Ihre Werbung gegen gesetzliche Vorgaben?
Soll eine Ihrer Werbeaktionen gegen geltendes (Wettbewerbs-)Recht verstoßen und Sie haben deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Celle: Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels wie ein homöopathisches Arzneimittel ist unzulässigveröffentlicht am 12. September 2017
OLG Celle, Beschluss vom 08.05.2017, Az. 13 U 35/17
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG, § 38 Abs. 1 S. 1 AMG, § 43 Abs. 1 S. 1 AMG
Den Beschluss des OLG Celle haben wir hier zusammengefasst (OLG Celle – Werbung für Nahrungsergänzungsmittel), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:Führt Ihre Werbung Verbraucher in die Irre?
Sollen Sie Ihr Produkt falsch dargestellt haben und haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- LG Bielefeld: Wettbewerbswidrige Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels aufgrund unzureichenden wissenschaftlichen Nachweisesveröffentlicht am 2. August 2017
LG Bielefeld, Urteil vom 21.03.2017, Az. 17 O 70/16
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3a UWG; Art. 10 HCVO; Art. 7 Abs. 3 LMIV
Die Entscheidung des LG Bielefeld finden Sie unten im Volltext. Eine Zusammenfassung finden Sie hier (LG Bielefeld – Zimtextraktkapseln).Sind Ihre Werbeangaben nicht ausreichend wissenschaftlich abgesichert?
Droht Ihnen deshalb eine Abmahnung oder haben Sie bereits eine erhalten? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- BGH: Kein Werbeverbot für in Apotheken selbst hergestellte Arzneimittelveröffentlicht am 17. Juli 2017
BGH, Urteil vom 09.02.2017, Az. I ZR 130/13
§ 3a HWG; § 2 AMG, § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (BGH – Werbung für hergestellte Arzneimittel), den Volltext der Entscheidung unten:Wird Ihnen unlautere Werbung für Heilmittel vorgeworfen?
Haben Sie deshalb bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.