Wettbewerbsrecht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Eine Stoffmaske mit Comicfratze ist kein Medizinproduktveröffentlicht am 4. Januar 2021
OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2020, Az. 4 W 116/20
§ 3a UWG, § 5 UWG, § 5a UWG, § 3 Nr. 1 MPG, § 3 HWG, § 3 Abs. 4 ProdSG, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ProdSGDie Besprechung dieser Hammer Entscheidung finden Sie hier (OLG Hamm: Eine Stoffmaske mit Comicfratze ist kein Medizinprodukt); den Volltext können Sie unten lesen:
Produkt nicht ausreichend gekennzeichnet?
Haben Sie eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten? Rufen Sie gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut.
- OLG Hamburg: Werbung für Arzneimittelwirkung mit wissenschaftlicher Studie muss Einschränkungen der Studie deutlich machenveröffentlicht am 22. Oktober 2020
OLG Hamburg, Beschluss vom 17.08.2020, Az. 3 W 45/20
§ 3a UWG, § 8 UWG, § 3 HeilMWerbGDie Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg bespreche ich hier (OLG Hamburg: Werbung für Arzneimittelwirkung mit wissenschaftlicher Studie muss Einschränkungen der Studie deutlich machen). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Fragen zum Arzneimittelrecht
Ich helfe Ihnen u.a. bei den Themen Abmahnung oder einstweiligen Verfügung. Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend.
- OLG Frankfurt a.M.: Ein Mittel gegen Verdauungsbeschwerden ist nicht zwangsläufig ein Arzneimittelveröffentlicht am 24. Januar 2019
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.08.2018, Az. 6 U 148/17
§ 2 AMG, § 21 AMG; § 3a UWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie hier (OLG Frankfurt – Arzneimitteleigenschaft), den Volltext unten:Gelten für Ihre Produkte spezialgesetzliche Vorschriften?
Haben Sie eine Abmahnung von einem Konkurrenten oder einem Verband erhalten, weil Sie möglicherweise bestimmte Informationspflichten nicht einhalten, und sollen nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Oder wollen Sie Ihr Angebot auf Wettbewerbsverstöße überprüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- LG Frankfurt a.M.: Aussagen über Wirkungen eines Arzneimittels müssen für den Gebrauch am Menschen geltenveröffentlicht am 31. August 2018
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.08.2018, Az. 3-10 O 22/18
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 UWG; § 3 HWG, § 3a HWG
Die Entscheidung des LG Frankfurt haben wir hier besprochen (LG Frankfurt – „antiviraler“ Hustensaft), den Volltext finden Sie nachfolgend:Ist Ihre Arzneimittelwerbung irreführend?
Haben Sie deswegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Zweifeln Sie jedoch, ob überhaupt ein rechtswidriges Verhalten vorliegt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Hamburg: Keine Werbung mit „Kausaltherapie“, wenn Krankheitsursache nicht beseitigt wirdveröffentlicht am 31. Juli 2018
OLG Hamburg, Urteil vom 26.04.2018, Az. 3 U 96/17
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 3 S. 2 Nr. 1 HWG
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Hamburg finden Sie hier (OLG Hamburg – Werbung Kausaltherapie), den Volltext des Urteils unten:Verwenden Sie unzutreffende Begriffe in Ihrer Werbung?
Haben Sie wegen einer Irreführung oder Falschangabe in der Werbung eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erhalten oder ist ein Unterlassungsurteil gegen Sie ergangen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Zulässigkeit von Wirksamkeitsangaben auf Arzneimittelpackungenveröffentlicht am 11. Juli 2018
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.05.2018, Az. 6 U 46/17
§ 10 AMG
Die Entscheidung des OLG Frankfurt haben wir hier besprochen (OLG Frankfurt – Wirksamkeitsangaben für Arzneimittel), den Volltext finden Sie nachfolgend:Haben Sie Probleme bei der Kennzeichnung von Arznei-, Heil- oder Nahrungsergänzungsmitteln?
Haben Sie wegen falscher oder fehlender Angaben bereits eine Abmahnung erhalten? Oder wird bereits ein gerichtliches Verfahren gegen Sie geführt? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und allen anderen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes bestens vertraut und und sind Ihnen bei einer Lösung gern behilflich.
- LG Dessau-Roßlau: Bei Internetvertrieb von Arzneimitteln muss vorab Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten eingeholt werdenveröffentlicht am 7. Juni 2018
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 28.03.2018, Az. 3 O 29/17
§ 9 Abs. 9 BDSG, § 14 Berufsordnung der Apotheker, § 4 a Abs. 3 BDSGDie Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie auf unserer Hauptseite www.damm-legal.de, genauer hier (LG Dessau-Roßlau – Bei Internetvertrieb von Arzneimitteln muss vorab Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten eingeholt werden). Den Volltext der Entscheidung finden Sie dagegen unten:
Benötigen Sie Beratung zur DSGVO?
Haben Sie von einem Konkurrenten oder einem Verband eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung abgeben? Oder befinden Sie sich bereits im gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Karlsruhe: Unzulässige Werbung für ein diätetisches Lebensmittel als Gedächtnismedizinveröffentlicht am 29. März 2018
OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.10.2017, Az. 6 U 59/16
§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG; § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB; Art. 7 Abs. 3, Abs. 4a LMIV; Art. 5 HCVO
Die Zusammenfassung der Entscheidung des OLG Karlsruhe finden Sie hier (OLG Karlsruhe – Lebensmittel als Gedächtnismedizin), den Volltext unten:Wurden Sie wegen der Werbung für ein Lebensmittel abgemahnt?
Haben Sie wegen angeblich unzutreffender oder nicht erlaubter Werbeaussagen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage von einem Mitbewerber oder einem Verband erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- OLG Frankfurt a.M.: Brötchengutscheine des Apothekers sind unzulässigveröffentlicht am 8. Dezember 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.11.2017, Az. 6 U 164/16
§ 78 AMGDas Urteil des OLG Frankfurt haben wir hier zusammengefasst (OLG Frankfurt – keine Gutscheine vom Apotheker), den Volltext der Entscheidung finden Sie nachfolgend:
Wird Ihnen eine unlautere oder rechtswidrige Bewerbung Ihrer Produkte vorgeworfen?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Oder wollen Sie Ihren Shop bzw. Ihre Werbung vorab prüfen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG München: Wettbewerbswidrige Bewerbung eines Kopfschmerzmittels mit Erfolgsversprechenveröffentlicht am 19. Oktober 2017
OLG München, Urteil vom 04.05.2017, Az. 29 U 335/17
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG, § 12 Abs. 2 UWG; § 3 S. 2 HWG; § 22 Abs. 2 AMG, § 105 Abs. 4a AMG
Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OLG München – Werbung für Kopfschmerzmittel). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:Hält Ihr Produkt nicht, was es verspricht?
Oder macht Ihnen ein Konkurrent jedenfalls diesen Vorwurf und Sie haben deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend bei der Lösung Ihres Problems.